In Dresden sind Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, im Winter Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Winterdienst- bzw. Anliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden.
Die sogenannte Anliegerpflicht bedeutet, dass Eigentümer oder Anwohner dafür sorgen müssen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis sicher begehbar sind. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Grundstück privat genutzt wird oder vermietet ist.
Die rechtliche Grundlage für die Räum- und Streupflicht ist die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst.
Weitere Informationen stellt die Stadt Dresden auf ihrer offiziellen Seite zum Winterdienst bereit.
Nach der Dresdner Winterdienstsatzung müssen insbesondere folgende Bereiche geräumt werden:
Die geräumte Fläche muss so breit sein, dass Fußgänger sicher passieren können.
Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müssen die Flächen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls erneut geräumt oder gestreut werden. Die Pflicht endet in der Regel am Abend.
Zum Schutz der Umwelt sind in Dresden vor allem abstumpfende Mittel erlaubt:
Hinweis: Auftausalz darf nur in Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Treppen, starke Gefälle) eingesetzt werden.
Wenn Gehwege nicht geräumt oder gestreut werden und es zu einem Unfall kommt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
"Deshalb ist es für viele Eigentümer sinnvoll, den Winterdienst zuverlässig zu organisieren oder an einen professionellen Dienstleister zu übertragen."
Fachgerechte Räumung von Gehwegen und Zufahrten.
Einsatz von Splitt oder Sand bei Glättegefahr.
Regelmäßige Überprüfung der Verkehrsflächen.
Besonders in höher gelegenen Stadtteilen tritt Schnee häufig früher und intensiver auf als im Innenstadtbereich. Gerade hier ist ein zuverlässiger Winterdienst besonders wichtig.
HMD Reif e.K. übernimmt Winterdienstleistungen insbesondere im Dresdner Hochland. Durch den Firmensitz in Weißig können Einsätze hier besonders schnell organisiert werden.
Kurze Wege im Hochland garantieren Pünktlichkeit.
Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Räumpflicht.
Grundstückseigentümer oder Anlieger sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen.
In der Regel werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Ja. Bei anhaltendem Schneefall müssen Gehwege regelmäßig kontrolliert und erneut geräumt werden.
Ja. Viele Eigentümer oder Hausverwaltungen beauftragen einen professionellen Winterdienst, der die Räum- und Streupflicht übernimmt.
Überlassen Sie uns die Räum- und Streupflicht. Wir kümmern uns zuverlässig um Ihre Immobilie – besonders im Dresdner Hochland.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Leistungsverzeichnis für Ihre Immobilie in Dresden.
Für welche Art von Immobilie benötigen Sie Unterstützung?
Wir arbeiten überwiegend mit Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gewerbeobjekten und öffentlichen Auftraggebern – keine Einzelaufträge von Privat.