Frühjahrsputz & Gartenstart:
HMD Reif e.K. Dresden

Winterdienst Pflicht Sicherheit für Dresdner Eigentümer

Wer muss in Dresden den Winterdienst übernehmen?

In Dresden sind Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, im Winter Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Winterdienst- bzw. Anliegersatzung der Landeshauptstadt Dresden.

Die sogenannte Anliegerpflicht bedeutet, dass Eigentümer oder Anwohner dafür sorgen müssen, dass Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis sicher begehbar sind. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Grundstück privat genutzt wird oder vermietet ist.

Winterdienst Satzung Dresden – rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Räum- und Streupflicht ist die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst.

Was die Satzung regelt:

  • Wer für den Winterdienst verantwortlich ist
  • Welche Flächen geräumt werden müssen
  • Zu welchen Zeiten geräumt werden muss
  • Welche Streumittel erlaubt sind

Weitere Informationen stellt die Stadt Dresden auf ihrer offiziellen Seite zum Winterdienst bereit.

Welche Flächen müssen geräumt werden?

Nach der Dresdner Winterdienstsatzung müssen insbesondere folgende Bereiche geräumt werden:

Gehwege vor dem Grundstück
Zugänge zu Gebäuden
Gemeinsame Gehwege
Öffentliche Gehwege entlang des Grundstücks
Straßen, wenn kein Gehweg vorhanden

Die geräumte Fläche muss so breit sein, dass Fußgänger sicher passieren können.

Wann muss geräumt werden?

Werktagsbis 07:00 Uhr
Sonn- & Feiertagsbis 09:00 Uhr

Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte müssen die Flächen regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls erneut geräumt oder gestreut werden. Die Pflicht endet in der Regel am Abend.

Erlaubte Streumittel

Zum Schutz der Umwelt sind in Dresden vor allem abstumpfende Mittel erlaubt:

Sand
Splitt
Granulat
Kies

Hinweis: Auftausalz darf nur in Ausnahmefällen (z.B. Eisregen, Treppen, starke Gefälle) eingesetzt werden.

Wer haftet bei Unfällen?

Wenn Gehwege nicht geräumt oder gestreut werden und es zu einem Unfall kommt, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.

Schadensersatzforderungen
Schmerzensgeldansprüche
Haftungsfragen gegenüber Versicherungen

"Deshalb ist es für viele Eigentümer sinnvoll, den Winterdienst zuverlässig zu organisieren oder an einen professionellen Dienstleister zu übertragen."

Winterdienst für Eigentümer und Hausverwaltungen

Schneeräumung

Fachgerechte Räumung von Gehwegen und Zufahrten.

Streudienst

Einsatz von Splitt oder Sand bei Glättegefahr.

Kontrolle

Regelmäßige Überprüfung der Verkehrsflächen.

Winterdienst im Dresdner Hochland

Besonders in höher gelegenen Stadtteilen tritt Schnee häufig früher und intensiver auf als im Innenstadtbereich. Gerade hier ist ein zuverlässiger Winterdienst besonders wichtig.

Weißig
Bühlau
Loschwitz
Weißer Hirsch
Ullersdorf

Einsatzgebiet von HMD Reif

HMD Reif e.K. übernimmt Winterdienstleistungen insbesondere im Dresdner Hochland. Durch den Firmensitz in Weißig können Einsätze hier besonders schnell organisiert werden.

Schnelle Reaktion

Kurze Wege im Hochland garantieren Pünktlichkeit.

Haftungsübernahme

Wir übernehmen die Verantwortung für Ihre Räumpflicht.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Dresden

Wer ist für den Winterdienst in Dresden verantwortlich?

Grundstückseigentümer oder Anlieger sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen.

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?

In der Regel werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Muss bei starkem Schneefall mehrfach geräumt werden?

Ja. Bei anhaltendem Schneefall müssen Gehwege regelmäßig kontrolliert und erneut geräumt werden.

Kann der Winterdienst an eine firma übertragen werden?

Ja. Viele Eigentümer oder Hausverwaltungen beauftragen einen professionellen Winterdienst, der die Räum- und Streupflicht übernimmt.

Winterdienst 2026

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