
Winterdienst in Dresden – zuverlässig, rechtssicher und einsatzbereit
Sicherheit auf Ihren Wegen – unser Winterdienst in Dresden
Der Winter stellt Eigentümer, Verwalter und Unternehmen in Dresden jedes Jahr vor dieselben Herausforderungen: Schnee, Eis und Glätte erhöhen das Unfallrisiko und bringen klare Verkehrssicherungs- und Räumpflichten mit sich. Unser professioneller Winterdienst in Dresden sorgt dafür, dass Wege, Zufahrten und Verkehrsflächen zuverlässig geräumt und gestreut werden – damit Sie Ihrer Pflicht nachkommen und Haftungsrisiken minimieren.
Professionelle Schneeräumung und Streudienst nach Vorschrift
Unsere Leistungen umfassen die zuverlässige Schneeräumung sowie den fachgerechten Streudienst bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Dabei achten wir konsequent auf die geltenden kommunalen Vorgaben der Stadt Dresden.
Der Winterdienst ist in Dresden in der Regel
werktags ab 7:00 Uhr,
sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr
bis 20:00 Uhr sicherzustellen (Stand: 2023).
Bei anhaltendem Schneefall oder Glätte erfolgen Kontroll- und Nachfahrten nach Wetterlage.
Entlastung für Eigentümer, Anlieger und Verwalter
Für Gehwege sind grundsätzlich Eigentümer und Anlieger verantwortlich. Wir übernehmen diese Aufgaben für Sie zuverlässig und planbar. So stellen Sie sicher, dass Fußgänger, Bewohner und Besucher gefahrlos passieren können – ohne eigenen Zeitaufwand und mit klarer Dokumentation der Einsätze.
Winterdienst in Dresden und Umgebung
Unser Einsatzgebiet umfasst Dresden und insbesondere die Stadtteile:
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Weißig
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Bühlau
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Loschwitz
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Schönfeld-Weißig
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Weißer Hirsch
Hier sind wir während der Wintersaison einsatzbereit und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut.
Winterdienst-Bereitschaft während der Saison
Während der Wintersaison halten wir eine Winterdienst-Bereitschaft vor. Einsätze und Kontrollfahrten erfolgen abhängig von Wetterlage und den jeweils geltenden Vorschriften. Ziel ist jederzeit die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf den betreuten Flächen.
Übersicht Stadt Dresden Winterdienst
Winterdienst? – HMD Reif e.K.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es je nach Stadt eigene Verordnungen (Räumzeiten, Streumittel, Flächen) gibt – wir prüfen das gern für Sie und passen den Einsatzplan entsprechend an.
Profis räumen und streuen normgerecht, dokumentieren jeden Einsatz und reagieren zuverlässig – auch frühmorgens, abends oder am Wochenende. Sie sparen Zeit, reduzieren Haftungsrisiken und erhalten Planungssicherheit durch klare Verträge, feste Bereitschaftszeiten und abgestimmte Kontrollfahrten.
Grundsätzlich der Eigentümer bzw. die WEG; oft wird die Pflicht vertraglich an Mieter oder Dienstleister übertragen. Wir übernehmen die Durchführung inkl. Überwachung und Nachweisführung. Wichtig: Detailregeln (z. B. Gehwegbreite) variieren je Kommune – wir prüfen das für Ihr Objekt.
Üblich sind frühe Morgenstunden bis Abend. Exakte Zeitfenster legt die jeweilige Stadt fest. Bei Dauerschneefall oder Blitzeis fahren wir in Intervallen Kontrollrunden. Wir definieren mit Ihnen SLA-Reaktionszeiten und eine Eskalation für Ausnahmewetterlagen.
In der Regel Gehwege am Grundstück, Hauseingänge, Zufahrten, Müllplätze, Feuerwehrzufahrten und Stellflächen mit Publikumsverkehr. Die örtliche Satzung kann zusätzliche Vorgaben machen (Breite, Übergänge). Wir erstellen ein Objektprotokoll mit markierten Flächen und Prioritäten.
Viele Städte erlauben abstumpfende Mittel (z. B. Splitt) und verbieten Auftausalz ganz oder teilweise. Wir verwenden zulässige, umweltschonende Mittel und dokumentieren den Einsatz. Wir prüfen die lokale Verordnung vor Vertragsstart und hinterlegen sie im Objektordner.
Wir monitoren Wetterwarnungen, planen Bereitschaften und starten Touren automatisch nach definierten Schwellenwerten. Reaktionszeiten und Kontrollintervalle werden vertraglich fixiert (z. B. Erstfahrt vor 7 Uhr, Nachstreuung binnen 120 Minuten bei Blitzeis).
Durch die Übertragung der Pflichten an uns sinkt Ihr Haftungsrisiko. Wir arbeiten mit Checklisten, Zeitstempeln und wenn nötig mit Fotodokumentation. Unsere Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden im Rahmen der Police. Kommunale Pflichten bleiben rechtlich bestehen – deren Erfüllung sichern wir operativ ab.
Je nach Vertrag: Räumen, Streuen, Kontrollfahrten, Nachstreuungen, Materialbevorratung, Einsatzdokumentation und saisonale Abstimmungstermine. Optional: Befreiung von Parkflächen, Maschinenräumung großer Areale, Splitt-Rückholung im Frühjahr.
Möglich sind Saisonpauschalen, Pauschale + Einsätze oder reine Einsatzabrechnung. Der Preis hängt von Fläche, Gefälle, Zugänglichkeit, Turnus und kommunalen Vorgaben ab. Nach Objektbegehung erhalten Sie ein Festangebot mit Leistungsbeschreibung und Eskalationsregeln.
Ja – für Vertragspartner. Wir halten eine Winterbereitschaft und sind bei Extremwetter rund um die Uhr erreichbar. Die Bedingungen (Hotline, SLA, ggf. Zuschläge) sind im Vertrag klar geregelt.
Jeder Einsatz wird digital mit Zeit, Route und ggf. Fotos erfasst. Sie erhalten auf Wunsch Wochen- oder Monatsreports und Saisonabschlüsse – wichtig für Nachweise gegenüber Versicherern oder Behörden.
Ja. Viele Kunden bündeln Winterdienst mit Treppenhausreinigung, Außenanlagen-Pflege, Kleinreparaturen oder Objektkontrollen. Das reduziert Koordinationsaufwand, senkt Gesamtkosten und erhöht die Verfügbarkeit von Personal und Gerät.