Airbnb, Ferienwohnung & Monteurunterkunft in Dresden – Recht & Genehmigungen

Sie möchten Wohnraum kurzzeitig vermieten? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zu Zweckentfremdung, Gewerbe, Steuern, WEG-Zustimmung, Hygiene & benötigten Anträgen – kompakt & verständlich.

1. Zweckentfremdungsverbot in Sachsen (seit 19.03.2024)

In angespannten Wohnungsmärkten wie Dresden kann die Kommune per Satzung regeln, dass die Umnutzung von Wohnraum für kurzfristige Vermietungen genehmigungspflichtig ist. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie erfasst ist und ob eine Genehmigung nötig ist.

Info-Quellen: Bauen & Wohnen Sachsen – Zweckentfremdungsverbot · REVOSax – Gesetzestext

2. Gewerbeanmeldung für Ferienwohnungen & Airbnb

Regelmäßige, organisierte Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht gilt als gewerblich – insbesondere bei Inseraten über Plattformen (Airbnb etc.) und zusätzlichen Services (z. B. Reinigung, Frühstück).

3. Steuerliche Pflichten
  • Einkommensteuer: Einnahmen angeben; Gewinne über Grundfreibetrag sind steuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmergrenze beachten (Richtwerte: 22.000 € im Vorjahr, 50.000 € laufendes Jahr).
  • Gewerbesteuer: Bei gewerbsmäßiger Vermietung ab Gewinn von 24.500 €.
  • Beherbergungssteuer Dresden: Für private Übernachtungen fällig; Infos: Dienstleistung „Beherbergungssteuer“  | FAQ/Infoblatt (PDF)

Tipp: Ein Steuerberater klärt Einordnung (privat/gewerblich), Vorsteuer, Abschreibungen und Meldungen.

4. WEG-Zustimmung & Teilungserklärung

In Wohnungseigentumsanlagen kann die kurzzeitige Vermietung von der Teilungserklärung abhängen. Prüfen Sie Nutzungszweck, Hausordnung und mögliche Zustimmungspflichten der Eigentümergemeinschaft, um Streit zu vermeiden.

5. Hygienevorschriften bei Frühstück/Service

Bieten Sie Speisen/Getränke an, greifen Vorgaben des Infektionsschutzrechts (Belehrung Gesundheitsamt, Dokumentation, Schulungen, Eigenkontrollen).

6. Formulare & Anträge (Umnutzung)

Fazit

Kurzzeitvermietung kann lukrativ sein – ist aber rechtlich anspruchsvoll. Informieren Sie sich gründlich, holen Sie notwendige Genehmigungen ein und sprechen Sie bei Bedarf mit Steuerberater oder Fachanwalt, um auf der sicheren Seite zu sein.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.